Darlehenswiderruf wegen mangelhafter Widerrufsbelehrung
Aufgrund von mangelhaften Widerrufsbelehrungen die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, bestand für zahlreiche Bank- und Sparkassenkunden bis zum 21.06.2016 noch ein Widerrufsrecht für abgeschlossene Darlehens- und Kreditverträge.
Daraus resultierend erfolgt bei einem (erfolgreichen) Darlehenswiderruf eine komplette Rückrechnung aller Leistungsraten mit Verzinsung nebst der Ermittlung gezogner Nutzungen. Mit der Folge, dass in den meisten Fällen der ursprüngliche Darlehensbetrag – unabhängig von bisherigen Tilgungsleistungen – ganz erheblich reduziert werden kann.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen hierzu ein komplettes Gutachten, oder aber wir ermitteln ausschließlich ihren Anspruch bei erfolgreichen Darlehenswiderruf bzw. im Streiftfall bei Gericht anhängigen Darlehenswiderruf.
Wir setzen uns für unsere Mitglieder ein

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